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Ausgleichsfläche in Obertaufkirchen

Als Artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche haben wir auf Basis einer saP in Zusammenarbeit mit dem Umwelt-Planungsbüro aus Wurmsham eine 2,5 ha große Ausgleichsfläche als CEF-Maßnahme für ein größeres Bauvorhaben entwickelt. Die Ausgleichsfläche besteht aus Blühstreifen und Ackerbrachestreifen, die mit einer standortspezifischen Saatgutmischung regionaler Herkunft unter Beachtung der standorttypischen Ackerwildkrautflora angelegt wurden. Dazwischen liegen Flächen mit Sommergetreide. Das Sommergetreide wird mit reduziertem Saatgut und ohne Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln angebaut.




Bauherr: Gemeinde Obertaufkirchen
Fläche: 2,5 ha
Realisierung: 2017